Fördermöglichkeiten
Einleitung
Steirische Tischtennisvereine haben unterschiedliche Möglichkeiten, Förderungen in Anspruch zu nehmen. Diese sind abhängig von der Art ihrer Aktivitäten, der geografischen Lage und weiteren - dem jeweiligen Fördergeber überlassenen - Faktoren. Grundsätzlich können Vereine Förderansuchen an folgende Institutionen stellen:
- Bei Fragen hilft der STTTV sehr gerne
Gemeinde
Viele Gemeinden haben eine eigene Sportabteilung bzw. Ansprechpersonen für Sportförderungen. Die Fördermöglichkeiten gehen von der teilweisen Vergütung des Organisationsaufwandes, über Vergütungen der Hallenmiete, bis zur Förderung des Nachwuchs- und Leistungssportes sowie sämtlichen weiteren Bereichen und sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Hier empfiehlt es sich, direkt mit der jeweiligen Gemeinde in Kontakt zu treten.
Sport-Dachverband
Es empfiehlt sich für nahezu jeden Tischtennisverein, einem der drei anerkannten Sport-Dachverbände beizutreten. Die Fördermöglichkeiten der Sport-Dachverbände sind unterschiedlich und können nicht eins zu eins verglichen werden.
Neben Grundförderungen, Infrastrukturförderungen, Unterstützungen bei Schulkooperationen, der Subventionierung von Sportgeräten, Trainerkostenförderungen und dem Zur-Verfügung-Stellen von Trainern, gibt es noch zahlreiche weitere - für Tischtennisvereine - hilfreiche Unterstützungsleitungen.
Es empfiehlt sich - sollte der Verein noch nicht Mitglied eines NÖ Sport-Dachverbandes sein - direkt mit diesen Kontakt aufzunehmen:
- ASKÖ
- ASVÖ
- SPORTUNION
Österreichischer Tischtennis Verband
Grundsätzlich vergibt der ÖTTV keine direkten finanziellen Förderungen an Vereine seiner Landesverbände, sondern unterstützt mittels der Förderung der Nationalmannschaften in der Allgemeinen Klasse, im Nachwuchs und im Parasport, dem Betrieb von Leistungszentren, etc. Außer den soeben genannten indirekten Vereinsförderungen gibt es aber folgende Möglichkeiten:
- Bundesliga-Top-Austria Förderung
- Gegenstand der Förderung: Einsatz österreichischer Topspieler in der Herren- und Damen-Bundesliga
- Details
- Verrechnung erfolgt automatisch über den Rückstandsausweis
- Dream Teams - das Kraft-Paket für die Frauenligen
- Gegenstand der Förderung: Mannschaften in der 1. Damen-Bundesliga Oberes Play-Off
- Details: Anfrage an den ÖTTV
- Frist: Anfrage an den ÖTTV
STTTV Tischtennisverband
Grundsätzlich vergibt der STTTV keine direkten finanziellen Förderungen an seine Mitgliedsvereine, sondern fördert mittels Kadertrainings, Zentrumstrainings, Trainingskursen, weiteren Sportprojekten, dem Betrieb von Leistungszentren, etc. Außer den soeben genannten indirekten Vereinsförderungen gibt es aber folgende Möglichkeiten:
- Förderung Nachwuchsstützpunkte Tischtennis
- Gegenstand der Förderung:
- Durchführung von regelmäßigen Vereinstrainings für leistungsorientierte Nachwuchsspieler
- Teilnahme an vereinsoffenen Trainingskursen anderer Tischtennisvereine bzw. -organisationen oder gezielten Einladungskursen von Verbänden (z.B. ÖTTV) für Nachwuchsleistungssportler
- Veranstalten von eigenen Trainingskursen (eigene Nachwuchssportler müssen teilnahmeberechtigt sein)
- Teilnahme an (inter-) nationalen Turnieren
- Details
- Gegenstand der Förderung:
- Nenngelder (Nachwuchs)
- Gegenstand der Förderung: Nenngelder von STTTV-Kadersportlern für
- Österreichische Meisterschaften U21 bis U11
- ÖTTV WIN Turniere
- ÖTTV Top Turniere
- Details (siehe Nachwuchsordnung > G.1 / Nenngeld)
- Verrechnung erfolgt automatisch über den Rückstandsausweis
- Gegenstand der Förderung: Nenngelder von STTTV-Kadersportlern für
- Übernachtungskosten (Nachwuchs)
- Gegenstand der Förderung:
- Hotelrechnungen von Sportlern aus STTTV-Auswahlmannschaften (wird vom STTTV direkt bestellt) für Österreichische Meisterschaften U21 bis U11 (nur für Erstmannschaften)
- Hotelrechnungen von Sportlern, die einen der ersten drei Plätze in der ersten Gruppe eines ÖTTV WIN Turniers erreichen (max. € 90,00 pro Teilnehmer und Nacht)
- Details (siehe Nachwuchsordnung > G.1 / Nächtigung bzw. E.4 / Nächtigung)
- Frist: Verrechnung erfolgt direkt über den STTTV (ÖM) bzw. 2 Wochen nach Ende der Veranstaltung (ÖTTV WIN Turnier)
- Gegenstand der Förderung:
- Einberufungen zu (inter-) nationalen Veranstaltungen (Nachwuchs)
- Gegenstand der Förderung: (inter-) nationale Turniere/Trainingskurse
- Details (siehe Nachwuchsordnung > G.2)
- Frist: 2 Wochen nach Veranstaltungsende, Bearbeitungszeit nach der Einreichung: 2 Wochen
- Medaillen bei Staatsmeisterschaften
- Gegenstand der Förderung: Medaille bei Staatsmeisterschaften (nicht Österreichische Meisterschaften) eines für einen STTTV-Mitgliedsverein bzw. den STTTV antretenden Spieler
- Details: Nenngeld (€ 50,00), Übernachtungskosten (max. € 80,00/Nacht, max. zwei Nächte, Hotelrechnung ist einzureichen)
- Frist: 1 Monat nach der Veranstaltung
- Ausbildungen
- Gegenstand der Förderung: positiver Abschluss der Tischtennis-Instruktor-Ausbildung bzw. der Ausbildung zum staatlich geprüften Tischtennis-Trainer eines Spielers eines STTTV-Vereins
- Details: Übermittlung einer Rechnung an den STTTV; € 100,00 Zuschuss
- Frist: 2 Monate nach der positiv absolvierten Prüfung
- sonstiges
- Der STTTV vergibt auch anlassbezogen Förderungen, wie beispielsweise in der Vergangenheit im Rahmen der Initiative Langer Tag des Sports.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur einen Überblick zu einem Stichtag darstellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr, es entsteht außerdem kein Anspruch auf die oben genannten Förderungen.



