Der STTTV
Hier finden Sie wichtige Informationen zu unserem Verband
Organisation des STTTV
Das Handeln aller Verbandsfunktionäre soll stets durch dieses Leitbild geprägt sein, um den größtmöglichen sportlichen Erfolg und die bestmögliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen und deren Spielern zu erreichen.
- AUFGESCHLOSSEN: Wir wollen intensiv mit anderen Verbänden zusammenarbeiten und dadurch Synergieeffekte erzielen.
- BASISORIENTIERT: Wir wollen mit der Basis in Kontakt bleiben und uns um deren Anliegen und Sorgen annehmen.
- DEMOKRATISCH: Wir wollen demokratische Grundprinzipien achten und diese all unseren Mitgliedern zugestehen.
- INNOVATIV: Wir wollen Änderungen und neuen Ideen stets offen gegenüberstehen, weil nur diese zu Verbesserungen führen.
- MENSCHLICH: Wir wollen in einem freundschaftlichen Verhältnis mit all unseren Mitgliedern zusammenarbeiten.
- MODERN: Wir wollen uns moderner Managementmethoden bedienen und die Informationstechnologien sinnvoll einsetzen.
- SPORTFREUNDLICH: Wir wollen die sportlichen Aktivitäten all unserer Mitglieder gutheißen und nach Möglichkeit fördern.
- TRANSPARENT: Wir wollen unsere Taten und Entscheidungen gegenüber all unseren Mitgliedern nachvollziehbar gestalten.
Die aktuell gültige Satzungen des STTTV wurden zuletzt am 22.06.2022 aktualisiert und sind hier zu finden
Die genaue Aufgabenbeschreibung zu den einzelnen Organisationseinheiten ist den Satzungen zu entnehmen.
Die personelle Besetzung der Rollen ist unter Gremien/Ausschüsse nachzulesen.
Die Meisterschaftsordnung gilt für alle Vereine des STTTV
Die Gebührenordnung informiert über sämtliche Gebühren im STTTV.
Ehrenzeichen
können für
- verdiente Funktionäre und Funktionärinnen und
- ausgezeichnete Sportler:innen
von Mitgliedsvereinen des STTTV beantragt werden. Dabei ist zwischen zwei Ehrungsmöglichkeiten zu unterscheiden.
Ehrungen durch den STTTV
Ehrungen können mittels formlosem E-Mail ohne Berücksichtigung von Fristen (jedoch bitte mindestens vier Wochen vor der geplanten Ehrung) beim STTTV beantragt werden. Die Verleihung kann im Rahmen der STTTV-Mitgliederversammlung, einer STTTV-Gruppensitzung oder - nach Verfügbarkeit - im Rahmen einer Vereinsveranstaltung stattfinden.
Die Kriterien werden durch den Verband definiert
Ehrungen durch das Land Steiermark
Ehrungen können mittels Ansuchen bis 31. August des jeweiligen Jahres beim STTTV beantragt werden.
Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes, welcher jährlich im November bzw. Dezember abgehalten und zeitgerecht ausgeschrieben wird, statt.
Die Liste der Ehrungen ab dem Jahr 2000 finden sie hier



